1. PFLICHTEN UND RECHTE DES VERMIETERS
LEORENTALCARS s.r.l. – nachfolgend „Vermieter“ genannt – übergibt dem Mieter – nachfolgend „Kunde“ genannt – das im Mietvertrag näher bezeichnete Fahrzeug. Sofern im Mietvertrag nichts anderes angegeben ist, wird das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand übergeben, mit demselben Kraftstoffstand, mit dem es bei der Abholung übernommen wurde, sowie mit sämtlichem gesetzlich vorgeschriebenem und gebrauchstypischem Zubehör (Warndreieck; Werkzeug; Warnweste; Reserverad; ggf. im Mietvertrag aufgeführtes Zubehör; Zulassungsbescheinigung; Versicherungsnachweis der Kfz-Haftpflicht).
Mit der Übernahme des Fahrzeugs sowie durch Unterzeichnung des Check-out-Feldes des Mietvertrags und ausdrücklicher Zustimmung zu diesen Allgemeinen Bedingungen erklärt der Kunde, den ordnungsgemäßen Wartungszustand des Fahrzeugs, dessen vollständige Ausstattung und die Eignung für den vereinbarten Gebrauch überprüft zu haben.
Die Mietpreise werden auf Tagesbasis berechnet und beinhalten – sofern nicht anders vereinbart und je nach Verfügbarkeit – unbegrenzte Kilometer (sofern nicht anders angegeben), Fahrzeugvorbereitung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Grüne Versicherungskarte sowie Haftungsbeschränkungen für Schäden und Diebstahl/Brand.
Sowohl der Kunde als auch jeder autorisierte Fahrer müssen einen seit mindestens einem Jahr gültigen Führerschein vorlegen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Für Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren kann die Fahrzeugauswahl eingeschränkt sein und ein Zuschlag „Young Driver“ erhoben werden.
Der Vermieter garantiert, dass das Mietfahrzeug gegen Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten, einschließlich Personen, Sachen, Tieren und mitfahrenden Personen, mit einer einheitlichen Deckungssumme von € 7.290.000,00 versichert ist.
2. ZUSATZPRODUKTE UND -DIENSTLEISTUNGEN
Auf Anfrage und gegen gesondertes Entgelt stehen dem Kunden zusätzliche Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung (z. B. Schneeketten, Kindersitze, GPS).
Auf Wunsch und gegen gesondertes Entgelt kann der Kunde die Zusatzleistung „Diamond Protection“ abschließen, die einen Ausschluss der Haftung für Schäden, eine Reduzierung der Haftung bei Diebstahl/Brand sowie bei Unfällen vorsieht.
Der Kunde kann zudem gegen Entgelt zusätzliche Fahrer benennen; für diese gelten dieselben Versicherungsdeckungen, Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse, unter vollständiger Anwendung dieser Allgemeinen Bedingungen.
Zu diesem Zweck garantiert der Kunde unter Freistellung des Vermieters von jeglicher Haftung:
- die vollständige Information der zusätzlichen Fahrer über diese Bedingungen;
- die vorherige Einholung der ausdrücklichen und informierten Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO (EU-VO 679/2016);
- die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der Daten;
- die Autorisierung des Vermieters zur Datenverarbeitung im Rahmen dieser Bedingungen.
3. PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich:
- korrekte persönliche Daten bereitzustellen;
- das Fahrzeug und Zubehör mit größter Sorgfalt und unter Einhaltung aller Gesetze zu nutzen;
- während der Mietdauer für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs zu sorgen;
- die Straßenverkehrsordnung einzuhalten;
- den Vermieter von Ansprüchen Dritter bezüglich transportierter Gegenstände freizustellen;
- keine Verfügungsrechte über das Fahrzeug geltend zu machen;
- den vereinbarten Mietpreis und Zusatzleistungen zu bezahlen;
- alle Bußgelder, Maut- und Parkgebühren zu tragen und dem Vermieter ggf. entstandene Kosten zu erstatten.
Dem Kunden ist es untersagt, das Fahrzeug zu nutzen:
- für gewerbliche Transporte;
- zum Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge;
- unter Alkohol- oder Drogeneinfluss;
- für Rennen oder Wettbewerbe;
- für rechtswidrige Zwecke;
- durch nicht autorisierte Fahrer;
- entgegen der Zulassungsvorschriften;
- bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Kennzeichens trägt der Kunde alle Kosten.
Der Kunde haftet für alle Handlungen und Unterlassungen jedes Fahrers.
4. SCHÄDEN
Gemäß Art. 1588 ZGB haftet der Kunde für alle Schäden, sofern er nicht nachweist, dass diese nicht von ihm zu vertreten sind.
Die Schadensbewertung erfolgt durch ein technisches Gutachten einschließlich Arbeits-, Material-, Entsorgungs- und Standkosten.
Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet wird.
Der Vermieter ist berechtigt, Schäden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung von der Kreditkarte abzubuchen.
Falsches oder verunreinigtes Tanken begründet volle Haftung des Kunden, auch bei Abschluss der Diamond Protection.
5. UNFÄLLE
Im Schadensfall verpflichtet sich der Kunde:
- den Vermieter unverzüglich zu informieren;
- Anzeige bei den Behörden zu erstatten;
- den Unfallbericht vollständig auszufüllen;
- keine Schuldanerkenntnisse abzugeben;
- den Anweisungen des Vermieters zu folgen.
Bei Nichterfüllung entfällt jede Haftungsbegrenzung.
6. DIEBSTAHL ODER BRAND
Der Kunde muss unverzüglich Anzeige erstatten und diese innerhalb von 24 Stunden vorlegen.
Bei Wohnsitz in Apulien oder Kampanien verdoppelt sich die Selbstbeteiligung.
Ohne fristgerechte Anzeige entfällt die Diamond Protection.
7. VANDALISMUSSCHÄDEN
Alle Vandalismusschäden gehen zu Lasten des Kunden und sind auch bei Diamond Protection nicht gedeckt.
9. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Das Fahrzeug ist fristgerecht, vollständig und im gleichen Zustand (normale Abnutzung ausgenommen) zurückzugeben.
Eine Toleranz von 59 Minuten gilt, danach wird ein zusätzlicher Miettag berechnet.
Nicht vollgetankte Fahrzeuge werden mit Kraftstoffkosten plus € 15,00 Servicegebühr belastet.
Zurückgelassene Gegenstände gelten als aufgegeben.
10. ZAHLUNG DES MIETPREISES
Die Zahlung erfolgt bei Vertragsabschluss.
Der Kunde autorisiert Belastungen für Kraftstoff, Bußgelder, Zusatzleistungen und Vertragsstrafen.
11. ZAHLUNGSMETHODEN
Akzeptiert werden Visa, V PAY, Mastercard, Maestro sowie Bargeld.
Der Vermieter kann eine Kaution verlangen.
Bei Zahlung mit Drittkarte bleibt der Kunde gesamtschuldnerisch haftbar.
12. STEUERLICHE DOKUMENTATION
Eine Rechnung wird nur auf ausdrückliche Anfrage bei Vertragsabschluss ausgestellt.
13. HAFTUNG DES VERMIETERS
Der Vermieter haftet nicht für indirekte oder höhere Gewalt verursachte Schäden.
14. AUSLANDSFAHRTEN
Fahrten sind nur in die genannten Länder zulässig.
Zuwiderhandlungen führen zum Wegfall aller Versicherungen.
15. ABTRETUNGSVERBOT
Die Abtretung des Mietvertrags ist untersagt.
16. ORTUNG
Der Kunde stimmt der satellitengestützten Fahrzeugüberwachung zu.
17. REKLAMATIONEN
Reklamationen müssen binnen 20 Tagen schriftlich erfolgen.
18. VORRANG DER ITALIENISCHEN FASSUNG
Im Streitfall gilt der italienische Text.
19. RÜCKERSTATTUNG BEI VORAUSZAHLUNG
Erstattungen sind nur bis 24 Stunden vor Stornierung möglich.
20. GLAS, REIFEN UND INNENRAUM
Diamond Protection schließt die Haftung für Glas, Reifen und Innenraum aus.
21. VERKEHRSVERSTÖSSE
Bußgelder gehen zu Lasten des Kunden zuzüglich € 15,00 Bearbeitungsgebühr.
22. TIERE IM FAHRZEUG
Tiere sind nur in zugelassenen Transportboxen erlaubt. Reinigungskosten trägt der Kunde.
23. FAHRLÄSSIGKEIT NICHT DURCH DIAMOND PROTECTION GEDECKT
Alle Schäden durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Nutzung, falsches Tanken, Schlüsselverlust, Zubehörschäden, Tiertransporte und Standzeiten gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

